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Immobilie vererben - aber richtig! Schenkung, Verkauf und mehr im Vergleich

Viele Menschen setzen früh ihr Testament auf - doch wenn eine Immobilie ins Spiel kommt, ist guter Rat teuer. LUDWIG KINKER Immobilien unterstützt Sie bei der frühen Planung Ihres Erbes, wenn es um ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung geht.

Vorausschauend planen lohnt sich!

Wer später eine Immobilie vererben will, sollte frühzeitig die entsprechenden Weichen stellen - so können Probleme in der Erbengemeinschaft umgangen oder die anfallenden Steuern gesenkt werden. Auch, wenn das Thema "Was passiert mit meiner Immobilie nach dem Tod?" sensibel ist, empfehle ich die frühe Planung. Diese kann Stress und Ärger vermeiden.

Die Möglichkeiten im Überblick

Als Immobilienbesitzer können Sie Ihr Objekt vererben, verschenken oder verkaufen.

1. Vererbung

Wenn Sie Ihre Immobilie klassisch vererben möchten, sollten Sie ein entsprechendes Testament aufsetzen - handschriftlich und mit Ihrer Unterschrift endend. Bedenken Sie, dass bestimmten Familienmitgliedern (zum Beispiel Kindern) immer ein Pflichtteil des Vermögens zusteht. Das kann zu Problemen bei der späteren Aufteilung führen, sodass die Erben das Objekt im Zweifelsfall verkaufen und den Gewinn unter sich aufteilen müssen.

Auch geht die Vererbung mit der Erbschaftssteuer einher. Doch in manchen Fällen rate ich trotzdem dazu, den "traditionellen" Weg des Erbes zu gehen. Das gilt beispielsweise dann, wenn Ihre Immobilie noch nicht abbezahlt wurde oder Ihnen als Altersvorsorge dient.

2. Schenkung

Bei der Schenkung regeln Sie die Übertragung Ihrer Immobilie an einen Verwandten bereits zu Lebzeiten - vielen Betroffenen gibt dies ein beruhigendes Gefühl. Zudem umgehen Sie so die Erbschaftssteuer. Stattdessen wird die Schenkungssteuer angewandt, die alle paar Jahre erneut ausgeschöpft werden kann. Das bringt dem Beschenkten finanzielle Vorteile.

Wenn Sie selbst noch in dem Haus oder der Wohnung leben, sollten Sie sicherheitshalber einen Übergabevertrag aufsetzen. Darin regeln Sie etwa das Wohnungsrecht des Objekts. Ein Nachteil der Schenkung ist, dass die Immobilie nicht mehr zu Ihren Vermögenswerten gezählt werden kann. Ich empfehle dieses Modell daher nur, wenn Sie ausreichend andere finanzielle Rücklagen für das Alter haben. Weiterhin kann die Schenkung theoretisch von den Geschwistern des Beschenkten angefochten werden.

3. Verkauf

Auch der Immobilienverkauf wird schon zu Lebzeiten angestoßen. Die Entscheidung zum Verkauf kann nicht durch Geschwister und andere Erben hinterfragt werden. Dadurch ergibt sich ein Vorteil gegenüber der klassischen Vererbung und der Schenkung. Weder die Erbschafts- noch die Schenkungssteuer fallen beim Verkauf an. Sie sollten lediglich beachten, dass auch hier die Vermögenswerte der Immobilie für Sie verloren gehen. Wenn Sie das Objekt noch bis zu Ihrem Tode nutzen wollen, hilft wie bei der Schenkung ein Vertrag, der Ihnen ein lebenslanges Wohnrecht zusichert.

Welche Option passt zu mir?

Klassisches Erbe oder frühzeitige Übergabe - manchmal fällt die Entscheidung trotz sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile schwer. LUDWIG KINKER Immobilien kennt sich mit den verschiedenen Möglichkeiten bestens aus und berät Sie gern.

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