Kinkerblog

Überblick: Die wichtigsten Immobilienregister

In den Immobilienregistern sind elementare Informationen zur jeweiligen Immobilie bzw. dem Grundstück vermerkt. Für den Verkauf von Liegenschaften ziehen alle Parteien daraus wertvolle Informationen für eine erfolgreiche Immobilienvermittlung. Ohne diese Papiere ist das Veräußerungsgeschäft sogar rechtlich nicht möglich. Erhältlich sind die Dokumente bei den jeweiligen Ämtern der Stadt oder Gemeinde. Welche dies sind, stelle ich Ihnen hiermit vor.

Grundbuchamt für den Grundbuchauszug

Das Grundbuch legt die Eigentumsverhältnisse offen. Ferner lässt sich diesem entnehmen, ob auf der Immobilie Grundschulden oder Rechte wie beispielsweise Nießbrauch liegen. Mithilfe des Grundbuchauszugs bezeugen Sie, dass Sie Eigentümer der Liegenschaft sind.

Katasteramt für die Flurkarte

Jedes Grundstück setzt sich aus einem oder mehreren Flurstücken zusammen. Durch den Grundstücks- oder Immobilienverkauf verkaufen Sie auch dieses Flurstück. Beim Katasteramt ist dazu die Flurkarte erhältlich.

Bauarchiv für Grundrisse und Bauzeichnungen

Gelegentlich liegen dem Verkäufer nicht alle Bauunterlagen wie Grundrisse des Hauses oder Bauzeichnungen vor. Das Bauarchiv der Gemeinde bewahrt zumindest einen Teil dieser Dokumente auf. Bei älteren Immobilien ist es ratsam, einen modernen Grundriss anfertigen zu lassen. Auf diesem kann der Käufer auf einem Blick alles Wichtige erkennen.

Bauamt für Bauabnahmebescheinigung und Baulastenverzeichnis

Ist Ihre Immobilie jüngeren Datums? Dann empfehle ich, die Bauabnahmebescheinigung beizufügen. Mit dieser garantieren Sie, dass die Fertigstellung des Gebäudes gemäß der Baugenehmigung erfolgte. Beim Bauamt findet sich ferner das Baulastenverzeichnis, welches Informationen zu Aspekten wie Wegerechte etc. bereitstellt. Ist bei Ihnen eine Last eingetragen, muss der Kaufinteressent darüber Bescheid wissen.

Gemeinde für die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung

Diese Bescheinigung ist für den Notar wichtig. Sie besagt, dass die Gemeinde weder ein Vorkaufsrecht für die Immobilien bzw. das Grundstück hat noch dieses ausübt.

LUDWIG KINKER Immobilienmakler nimmt Ihnen alles ab

Bereits diese Aufstellung an Behörden offenbart, wie umfangreich eine Grundstücks- oder Immobilienvermittlung ist. Sie als Verkäufer sind dazu verpflichtet, diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Nur so kann ein fairer und rechtsbindender Verkauf erfolgen. Wenn Sie mich, Ludwig Kinker Immobilienmakler, mit der Veräußerung Ihrer Liegenschaft oder Ihres Areals beauftragen, bin ich für Sie allumfassend im Einsatz. Das umschließt selbstverständlich auch die Organisation aller erforderlichen Dokumente bei den Behörden. 

Ein Großteil der Unterlagen ist bereits für die Wertermittlung und das Exposé erforderlich. Es ist daher unerlässlich, die Dokumente rechtzeitig und vollständig vorliegen zu haben. Gewissenhaft übernehme ich ebenfalls diesen Part bei der Immobilienvermittlung. Vereinfachen Sie sich den Haus-, Wohnungs- und Grundstücksverkauf in Gräfelfing, Planegg, Krailling, Stockdorf oder Region mit meiner Hilfe!

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