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Immobilie an Nicht-Familienmitglieder vererben oder verschenken 

Wenn Sie als Immobilienbesitzer kinderlos sind, stellt sich früher oder später zwangsläufig die Frage, wer das selbstgenutzte Haus oder die Eigentumswohnung eines Tages erben soll. Genauso muss im Sterbefall des Partners, der keinen direkten Verwandten als Erben angegeben hat, über die Immobilie entschieden werden. Kinker Immobilien gibt Ihnen einen Überblick, was Sie in einem solchen Fall beachten müssen.

An eine gemeinnützige Organisation vererben

Eine Option wäre, die Immobilie an eine Stiftung zu vererben. Als Immobilienbesitzer möchte man das Haus, das sein Lebensmittelpunkt war oder ist, ungern abreißen lassen. Beachten Sie, dass bei Stiftungen und gemeinnützigen Vereinen dies jedoch das Ergebnis der Schenkung ist, da nur auf diesem Wege mit der Schenkung finanziell weiter verfahren wird. 

An entfernte Verwandte oder Dritte verschenken

Geht Ihre Überlegung dahin, dem Neffen, der Nichte oder einem Dritten die Immobilie zu Lebzeiten zu verschenken, muss dieser Vorgang notariell beurkundet werden. Ob eine Schenkungssteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Im Beispiel des Neffen oder der Nichte im dritten Verwandtschaftsgrad ist eine Erbschaftssteuer von 19 % bis 30 % fällig, die je nach Steuerklasse berechnet wird. Bei einer verschenkten Immobilie sind in diesem Fall 20.000 Euro steuerfrei. All das muss kalkuliert werden, damit am Ende keine bösen Überraschungen in Form von zu hohen Zahlungen auftreten. 

Adoption des Erben als Lösung

Als Ausweg aus der Dilemmasituation bietet sich die Adoption der Person aus dem dritten Verwandtschaftsgrad an. Voraussetzung für eine steuerfreie Schenkung an die adoptierte Nichte oder den Neffen ist, dass der Schenkende die Immobilie bis zu seinem Ableben selbst bewohnt. Nach dem Tod muss der Erbe mindestens zehn Jahre in dem Haus oder der Wohnung leben. Nach dieser zehnjährigen First ist die Immobilie von Erbschafts- und Schenkungssteuern befreit.

Kinker Immobilien - Ihr Immobilienexperte für alle Lebenslagen

Stehen Sie vor der Entscheidung, was eines Tages mit Ihrer Immobilie passiert? Und besteht bei Ihnen keine Möglichkeit, an einen direkten Familienangehörigen zu vererben? Kinker Immobilien ist Ihr Ansprechpartner in Gräfelfing und steht Ihnen bei allen Fragen zur Seite. Kontaktieren Sie mich gerne für eine umfangreiche Beratung.

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